Lenkerberechtigung E zu B
1) Personen, die seit mindestens drei Jahren im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klassen B und F sind, darf eine Lenkberechtigung für die Klasse C und E, erteilt werden, wenn
- der Antragsteller glaubhaft macht, daß er in dieser Zeit auch andere als leichte Anhänger gezogen hat
- ärztliches Gutachten
- der Antragsteller die praktische Fahrprüfung erfolgreich ablegt.
Ausbildungsverlauf
*) theoretischer Unterricht
*) PC-Prüfung
*) 2 Einheiten Fahrtraining
*) praktische Fahrprüfung
2) Personen die nur die Klasse B besitzen.
- Ablegen einer ergänzenden theoretischen Lenkerprüfung für die Klasse B+E
- ärztliches Gutachte
- Eine praktische Prüfung auf einem Fahrzeug (kann auch mit eigenem Fahrzeug und Anhänger abgelegt werden, auch beim Schulen kein Schulfahrzeug erforderlich), geeignet für die Klasse B+E
Ausbildungsverlauf
*) 2 Einheiten Fahrtraining
*) praktische Fahrprüfung
Folgende Voraussetzungen sind, für ein Fahrzeug mit dem die Klasse B+E abgelegt werden kann, erforderlich:
- Das höchst zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges und des Anhängers müssen zusammen 3500 kg übersteigen.
- Der Anhänger muß mindestens 1000 kg höchst zulässiges Gesamtgewicht haben.
- Der Anhänger muß mit mindestens 400 kg beladen sein.
- Die im Zulassungsschein eingetragene Anhängerlast muß gleich oder größer sein als das höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.
- Die im Zulassungsschein eingetragene Stützlast darf nicht überschritten werden.
- Es muß eine Bestätigung vorliegen, daß die Anhängerkupplung sach- und fachgerecht von einer Fachwerkstätte eingebaut wurde.
- Es muss ein Unterlagskeil mitgeführt werden.
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