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Lenkerberechtigung E zu B


1) Personen, die seit mindestens drei Jahren im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klassen B und F sind, darf eine Lenkberechtigung für die Klasse C und E, erteilt werden, wenn

  • der Antragsteller glaubhaft macht, daß er in dieser Zeit auch andere als leichte Anhänger gezogen hat
  • ärztliches Gutachten
  • der Antragsteller die praktische Fahrprüfung erfolgreich ablegt.

Ausbildungsverlauf

*) theoretischer Unterricht
*) PC-Prüfung
*) 2 Einheiten Fahrtraining
*) praktische Fahrprüfung



2) Personen die nur die Klasse B besitzen.

  • Ablegen einer ergänzenden theoretischen Lenkerprüfung für die Klasse B+E
  • ärztliches Gutachte
  • Eine praktische Prüfung auf einem Fahrzeug (kann auch mit eigenem Fahrzeug und Anhänger abgelegt werden, auch beim Schulen kein Schulfahrzeug erforderlich), geeignet für die Klasse B+E

Ausbildungsverlauf

*) 2 Einheiten Fahrtraining
*) praktische Fahrprüfung

 

Folgende Voraussetzungen sind, für ein Fahrzeug mit dem die Klasse B+E abgelegt werden kann, erforderlich:

  1. Das höchst zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges und des Anhängers müssen zusammen 3500 kg übersteigen.
  2. Der Anhänger muß mindestens 1000 kg höchst zulässiges Gesamtgewicht haben.
  3. Der Anhänger muß mit mindestens 400 kg beladen sein.
  4. Die im Zulassungsschein eingetragene Anhängerlast muß gleich oder größer sein als das höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhängers.
  5. Die im Zulassungsschein eingetragene Stützlast darf nicht überschritten werden.
  6. Es muß eine Bestätigung vorliegen, daß die Anhängerkupplung sach- und fachgerecht von einer Fachwerkstätte eingebaut wurde.
  7. Es muss ein Unterlagskeil mitgeführt werden.

 

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